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Jede Elektroleitung kann prinzipiell durch den Kopplungseffekt elektromagnetische Störungen hervorrufen oder erleiden. Um ihre elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) sicherzustellen, muss eine Leitung elektrisch leitend geschirmt sein. Diese Schutzwirkung wird vor allem durch die Angabe der sogenannten optischen Bedeckung des Schirmes ausgedrückt. Darunter versteht man die Fläche, die optisch vom Schirm überdeckt ist. Hat die Leitung zum Beispiel eine Kupferfolie als Schirm, kann man von einer Bedeckung von 100% sprechen, weil diese wie ein Rohr wirkt. Wird der Schirm mit Drähten geflochten oder umlegt, hat dies den Vorteil, dass der Schirm im Gegensatz zur Folie durch Bewegung nicht beeinträchtigt wird. Es entsteht jedoch der Nachteil, dass die Bedeckungsfläche abnimmt, weil zwischen jedem Schirmdraht eine kleine Lücke auftritt.
Für Leitungen in linearer Bewegung hat sich erwiesen, dass ein geflochtener Schirm mit hoher Bedeckung und optimalem Flechtwinkel die beste Lösung darstellt. Geht es hingegen um eine Torsionsleitung, ist das Optimum ein umlegter Schirm, der auf gleitfähigem Material gebettet ist. Das beste Ergebnis bei der Schirmung bietet eine optische Bedeckung von 90%.
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