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Die europäischen Richtlinien geben vor, dass nur Produkte mit CE-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen. Als Beispiel sind hier Produktgruppen wie Maschinen, Aufzüge, Messgeräte und Medizinprodukte zu nennen.
Bei dem CE-Kennzeichen handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Prüfzeichen, welches aussagt, dass das entsprechende Produkt allen EU-weiten Anforderungen, gemäß EU-Verordnung 765/2008 an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.
Die Abkürzung „CE“ steht für „Communauté Européenne“ (zu Deutsch: „Europäische Gemeinschaft“) und sagt aus, dass ein Produkt allen geltenden europäischen Vorschriften entspricht sowie den vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurde. Produkte mit CE-Kennzeichen dürfen in jedem Mitgliedsstaat der EU am Markt platziert werden. Grundsätzlich ist der Hersteller für die Einhaltung der europäischen Vorschriften und demnach dem Anbringen des CE-Kennzeichens verantwortlich.
Nach Austritt Großbritanniens aus der EU, gilt seit dem 01.01.2021 dort die neue UKCA Kennzeichnung. Weitere Informationen zu den neuen Bestimmungen des britischen Marktes finden Sie hier.
Für unsere chainflex Leitungen bedeutet das Folgendes:
Bei allen Entwicklungen folgen wir diesen Richtlinen, damit wir unsere Leitungen problemlos in Europa verkaufen können.
Die CE-Konformität basiert auf einer komplexen Risikobeurteilung.
Risikobeurteilung – das iterative Verfahren besteht aus:
In diesem Withepaper sind alle Informationen anschaulich aufbereitet und geben Ihnen einen guten Überblick über die Wirkung des CE-Kennzeichens.
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