Verfahrensordnung der igus GmbH

für das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)

1. Ziele und Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens

2. Verfahren bei Hinweisen / Compliance Verstöße melden

  • Kinderarbeit (im Regelfall Verbot der Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren)
  • Zwangsarbeit
  • Sklaverei, sexuelle Ausbeutung
  • Missachtung von Arbeitsschutzbestimmungen nach dem Recht des Beschäftigungsortes
  • Vorenthaltung angemessenen Lohns
  • Einsatz von Folter oder erniedrigender Behandlung
  • Vereinigungsfreiheit
  • Jedes Tun oder Unterlassen das geeignet ist, eine geschützte Rechtsposition in besonders schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen und deren Rechtswidrigkeit offensichtlich ist.
  • Verbot der Herstellung von und mit Quecksilber versetzten Verbindungen
  • Verbot der unsachgemäßen Behandlung von Quecksilberabfällen
  • Verbot der Produktion und Verwendung bestimmter Chemikalien und persistenter organischer Schadstoffe
  • Verbot der nicht umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen
  • Kontamination von Boden, Gewässern, Luft und übermäßigem Wasserverbrauch
  • Jedes Tun oder Unterlassen, das geeignet ist, eine geschützte Rechtsposition in besonders schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen und deren Rechtswidrigkeit offensichtlich ist.

3. Eingang und Erstbewertung von Meldungen

4. Untersuchungsverfahren

5. Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen

6. Dokumentation

7. Risikoanalyse und Berichterstattung

8. Wirksamkeitsprüfung

9. Schutz von Hinweisgebern

  • Transportverschlüsselung: Alle Daten, die auf den Datenbanken von Hinweisgebersystem (reporting-channel.com) liegen, werden verschlüsselt.
  • Regelbasierte Löschroutinen unterstützen die datenschutzkonforme Löschung.
  • Regelmäßige IT-Security Audits kontrollieren die Systemsicherheit.

10. Kontakt